Was muss bei einem Anschluss an das Kanalnetz der Kommunalwerke beachtet werden?
Nach § 9 Abs. 6 EWS dürfen Grundstücksentwässerungsanlagen nur durch fachlich geeignete Unternehmen hergestellt werden.
Formstücke für Abzweigungen sollten max. 30° gebogen sein, um spätere Befahrungen mit einer Kamera und auch Spülungen zu erleichtern.
Besonders hinweisen möchten wir auch auf § 9 Abs. 5, demzufolge sich jeder Anschlussnehmer selbst gegen einen Rückstau des Abwassers aus dem Abwassernetz zu schützen hat.
Die Errichtung des Abwasseranschluss ist bei den Kommunalwerken gemäß Anlage 3 zu beantragen.