Was muss bei einem Trinkwasseranschluss beachtet werden?
Für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung gilt die jeweils gültige Satzung Wasserabgabesatzung (WAS) sowie die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/WAS) des Markt Kaufering.
Der Trinkwasseranschluss beginnt an der Hauptversorgungsleitung und verläuft in der Regel vom öffentlichen Grund in das anzuschließende Grundstück zur Wasserzähleranlage.
Der Trinkwasserhausanschluss wird von den Kommunalwerken erstellt und muss beantragt werden.