Bekanntmachung vorläufige Wahlergebnisse

Hinweis für die Annahme / Ablehnung der Wahl: Nach Art. 47 Abs. 1 GLKrWG gilt die Wahl als angenommen, wenn der Gewählte nicht binnen einer Woche nach Verkündigung des vorläufigen Wahlergebnisses durch den Wahlleiter die Wahl abgelehnt hat.
Bekanntmachung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 8. März 2026:
BEKANNTMACHUNG Marktgemeinderat vorläufiges Ergebnis
Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters am 8. März 2026:
BEKANNTMACHUNG Bürgermeister vorläufiges Ergebnis