Hinweise zur Wasserzähleranlage / Einbau Wasserzähler

Voraussetzung für den Einbau eines Wasserzählers ist eine Zähleranlage, der dem technischen Regelwerk nach DIN EN 14154-2:2011-06, DIN 1988 und DVGW-Arbeitsblatt W406 entspricht.
Weshalb sollte ein Wasserzählerbügel eingebaut sein?
Gemäß DIN 1988 und DVGW –W406 ist der Zählerplatz der Trinkwasserzählanlage so zu gestalten, dass keine mechanischen Spannungen auf den Zähler einwirken. Alle Wassserzählerhersteller sowie die eichrechtlichen Vorgaben verlangen einen spannungsfreien Einbau“ des Messgerätes. In der aktuellen Fassung der DIN 1988-200 ist dies unter Punkt 11 Leitlinien für Wasserzähleranlagen“ ausführlich beschrieben.
Gleichzeitig verweist diese DIN auf das DVGW Arbeitsblatt W406(A), diese gelten als allgemein anerkannte Regel der Technik und sind nach Vorgaben der Trinkwasserverordnung und der jeweiligen Wasserabgabesatzung sowohl vom Wasserversorger als auch vom Anlagenbetreiber (Grundstückseigentümer) einzuhalten.
Laut der Wasserversorgungssatzung der Kommunalwerke Kaufering endet die Anschlussleitung mit der ersten Hauptabsperreinrichtung (Wasserzählereingangsventil). Der Wasserzählerbügel und das Wasserzählerausgangsventil gehören bereits zur Wasserverbrauchsanlage des Anschlussnehmers. Wobei der Wasserzähler (Messeinrichtung) im Eigentum der Gemeinde ist. Gemäß §10 Absatz 1 der Wasserabgabesatzung ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage von der Übergabestelle ab, mit Ausnahme des Wasserzählers, zu sorgen.
Wenn bei Ihnen noch kein Wasserzählerbügel eingebaut ist, bzw. der spannungsfreie Einbau des Zählers nicht möglich ist, sollten Sie den regelkonformen Aufbau Ihrer Anlage durch einen Fachbetrieb herstellen lassen.
Arbeiten an der Trinkwasser-Installation dürfen nur die in das Installateur Verzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenen Fachbetriebe durchführen. Für Sie, den Nutzer oder Eigentümer der Trinkwasser-Installation, bedeutet diese Pflicht, dass Eingriffe in die Trinkwasser-Installationen nicht von fachlichen Laien oder von Ihnen selbst durchgeführt werden dürfen Unser Installateur Verzeichnis finden Sie unter folgendem Link: www.kaufering.de/site/assets/files/1184/installateurverzeichnis_kommunalwerke